IdentiFlight erlangt naturschutzfachliche Anerkennung im Zuge der BNatSchG-Novelle
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20.07.2022 novelliert. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich zu beschleunigen und dabei die bisher geltenden naturschutz- bzw. artenschutzrechtlichen Vorgaben auch weiterhin zu wahren. Bemerkenswert ist dabei die Aufnahme von Antikollisionssystemen zur bedarfsgerechten Abschaltung von Windenergieanlagen gemäß Abschnitt 2 der Anlage 1 zu § 45b Absatz 1-5 BNatSchG.
Das IdentiFlight-System stellt laut Gesetzestext aktuell das einzige anerkannte AKS in Deutschland dar. So heißt es in Abschnitt 2 der Anlage 1 BNatSchG: „Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik kommt die Maßnahme in Deutschland derzeit nur für den Rotmilan in Frage, für den ein nachweislich wirksames, kamerabasiertes System zur Verfügung steht. Grundsätzlich erscheint es möglich, die Anwendung von Antikollisionssystemen zukünftig auch für weitere kollisionsgefährdete Großvögel, wie Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Schwarzmilan und Weißstorch, einzusetzen.“
Damit wird nach einer mehrjährigen intensiven Validierungsphase ein Meilenstein für den Einsatz von IdentiFlight in der Praxis und damit für die Beschleunigung eines naturverträglichen Windenergieausbaus in Deutschland erreicht. Die e3 IDF GmbH arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung und Validierung des IdentiFlight-Systems zur Klassifizierung weiterer kollisionsgefährdeter Brutvogelarten.