Innovativ & anerkannt

Seit 2018 wurde IdentiFlight mit Blick auf geltende artenschutzrechtliche Anforderungen in Deutschland aufwändig validiert und weiterentwickelt. Die Leistungsfähigkeit des Stereokamera-Systems wurde an verschiedenen Standorten von unabhängigen Gutachtern unter Aufsicht des TÜV Nord überprüft. Das Vorgehen folgt dabei den Vorgaben des KNE (Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende) zur Erprobung von Antikollisionssystemen (KNE 2019).

Die Validierungsprozesse für zwei der in Deutschland mit am häufigsten einer Genehmigung entgegenstehenden Brutvogelarten sind bereits abgeschlossen: Rotmilan (Reichenbach et al. 2021) und Seeadler (Reichenbach et al. 2023). Aus den veröffentlichten Validierungsberichten geht hervor, dass IdentiFlight die an Antikollisionssysteme gestellten Leistungsanforderungen in allen Punkten übererfüllt.

Auf Grundlage der erbrachten Leistungsnachweise erlangte das IdentiFlight-System im Zuge der jüngsten BNatSchG-Novellierung die naturschutzfachliche Anerkennung als geeignete Schutzmaßnahme zur Verminderung des Kollisionsrisikos des Rotmilans (vgl. Anlage 1 Abschnitt 2 zu § 45b Absatz 1 bis 5 BNatSchG). In Folge der abgeschlossenen Seeadler-Validierung gaben die Gutachter die Empfehlung, dass analog zur Rotmilan-Validierung, eine Anerkennung des IdentiFlight-Systems als geeignete Schutzmaßnahme erfolgen kann (Reichenbach et al. 2023). Mehrere Bundesländer mit einem verbreiteten Vorkommen des Seeadlers folgten dieser Empfehlung. In der Folge ist IdentiFlight zum Schutz des Seeadlers heute in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein anerkannt.

Die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes eröffnen die Möglichkeit, den Schutz weiterer kollisionsgefährdeter Brutvogelarten durch Antikollisionssysteme anerkennen zu lassen.

 

Lesen Sie hier, welche Vogelarten der Bundesliste gemäß Bundesnaturschutzgesetz durch den Einsatz von IdentiFlight geschützt werden können!